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Trinkwasserverordnung

11.10.16

Trinkwasserverordnung

Qualitativ hochwertiges Trinkwasser zur Verfügung zu haben, ist unabdingbar für unsere Gesundheit. Doch wie sieht es wirklich mit unserer Trinkwasserqualität aus? Das Wasser, welches die öffentlichen Wasserversorger liefern, entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung auf jeden Fall, zumindest bis es beim Hauswasserzähler eintrifft. Und dann? Ab dem Hauswasserzähler ist der Gebäudeeigentümer verantwortlich für die Erhaltung der Trinkwasserqualität und haftet somit für hygienisch einwandfreies Wasser. Die Haftungsrisiken und Pflichten der Gebäudeeigentümer, Vermieter und Verwalter wurden aufgrund der Novellierung der Trinkwasserverordnung vom November 2011 derart verschärft, dass eine Verletzung dieser Pflichten als Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt werden kann. Hierbei genügt es nicht, die regelmäßige Prüfung auf Legionellen durchführen zu lassen. Es ist zusätzlich darauf zu achten, das Gebäude und die entsprechenden Anlagen verkehrssicher zu halten. Doch die zu ergreifenden Maßnahmen sind derart komplex und finden sich in DIN Vorschriften und sonstigen Richtlinien wieder, dass es sich empfiehlt, diese Aufgabe an Dritte zu übertragen. Eine Haftungserleichterung bringt hier sicherlich ein Wartungsvertrag für die komplette Trinkwasserversorgungsanlage. Eine neues Aufgabengebiet für die Verwalter.