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Neue Betriebssicherheitsverordnung ab 01.06.2015 für Aufzüge

11.10.16

Die neue Betriebssicherheitsverordnung u.a. für Aufzüge tritt ab 01. Juni 2015 in Kraft.

das sind die wichtigsten Neuerungen:

  • Neue Strukturierung der BetrSichV und Angleichung an europäisches Recht.
  • Künftig reicht die elektronische Archivierung der Prüfbescheinigungen aus (z. B. mit netDocX).
  • Im Aufzug muss nun verbindlich eine Prüfplakette angebracht sein, die über Monat und Jahr der nächsten Prüfung informiert.
  • Bis spätestens Ende 2020 müssen alle Aufzüge zur Personenbeförderung über ein Zweiwegekommunikationssystem verfügen.
  • Jede Aufzugsanlage benötigt künftig einen sog. Notfallplan.
  • Die Prüfung vor Inbetriebnahme gilt jetzt für alle Aufzugsanlagen mit Personenbeförderung.
  • Teilweise neue Prüffristen und Prüfzuständigkeiten

 

Unsere Meinung hierzu:
Es ist bekannt, dass Aufzüge in der Anschaffung aber auch im Betrieb viel Geld kosten. Die Unterhaltskosten werden im Bereich der Aufzüge weiter steigen u.a. dank solcher neuen Verordnungen.

weitere Infos unter:
http://www.tuev-sued.de/anlagen-bau-industrietechnik/technikfelder/betriebssicherheitsverordnung/novellierung-betrsichv/betrsichv-aufzugsanlagen#tab_1418389226032086400583