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Ab 1.1.2015 gilt der Mindestlohn 8,50 Euro / Stunde (auch für WEGs)

11.10.16
Ab Januar 2015 gilt der Mindestlohn von 8,50€/Stunde. Auch für die Wohnungseigentümergemeinschaften  (WEGs) gilt hier das Gesetz, da Reinigungskräfte, Hausmeister und Winterdienst angestellt sind. Jetzt sind die Arbeitsnachweise pflicht und können nicht mehr nachgereicht werden. In dem Arbeitsnachweis müssen alle Arbeiten erfasst werden, die in dem Zeitraum vom 20.des Vormonats bis einschließlich 19. des laufenden Monats (Zeitraum gilt speziell für Seyfried Immobilienverwaltung!) ausgeführt wurden. Die Nachweise sind zeitnah (spätestens 7 Tagen nach geleisteter Arbeit) einzutragen.
Hausmeister die bereits 450,00 Euro pro Monat verdient haben können maximal 52,9 Stunden pro Monat arbeiten. Unsere Hausmeister haben in der Vergangheit schon immer über dem Mindestlohn gearbeitet, dennoch macht die Prüfung, Archivierung, Umstellung von Hausmeisterverträgen wieder Mehrarbeit. Bei einem Schneereichen Winter könnte es auch sein, dass einzelne Hausmeister über die Maximalstunden kommen könnten, sodass die Arbeit eingestellt werden muss und die Hausverwaltung nach Ersatz sucht. Dann hoffen wir in Zukunft auf milde Winter!