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Ab 01.01.2015 gilt das neue Mess- und Eichgesetz
11.10.16
Ab dem 01.01.2015 gibt es das neue Mess- und Eichgsetz . Für die Wohnungswirtschaft und für Vermieter ist der § 32MessEG wichtig.
Vermieter müssen das Eichamt darüber informieren (elektronisch oder per Fax), wenn neue oder erneuerte Zähler in Betrieb genommen werden. Mit der Gesetzesänderung sollen im Interesse aller die Regelungen über das Inverkehrbringen von Messgeräten vereinheitlicht werden.
Einfacher ist die Mitteilung über den Messdienstleister.
Das geht so in Zukunft nicht mehr! ( im Bild roter Kreis steht – Geeicht bis 2011)
Falls die Mitteilung nicht an das Eichamt übermittelt werden droehen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000,00 Euro.